In erster Linie trägt dein Arbeitgeber die Verantwortung für ein ergonomisches und gesundes Arbeitsumfeld. Er entscheidet auch, welche Arbeitsmittel in Büro und Betrieb eingesetzt werden. Vor dem Antrag auf Kostenübernahme durch Krankenkasse (z. B. TK oder AOK) oder Rentenversicherung lohnt sich für Angestellte also unbedingt das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Schlage deinem Vorgesetzten die Anschaffung eines ergonomischen Bürostuhls vor.
Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, sollte sich darüber informieren, wie sich ein rückenfreundlicher Bürostuhl oder ergonomischer Bürohocker von der Steuer absetzen lässt.
In besonderen Fällen, z.B. bei Erkrankungen oder Beeinträchtigungen können u.U. Fördermittel für gesundheitsfördernde Möbel wie z.B. orthopädische Bürostühle, Steh-Sitz-Tische, die du für die Ausübung deiner Arbeit benötigst bei folgenden Einrichtungen beantragt werden:
Der Bürostuhl darf erst nach der Beantragung gekauft werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf eine Bezuschussung! Bitte kläre auch mit deinem Arbeitgeber im Vorfeld, ob du den Bürostuhl oder Schreibtisch einsetzen darfst, denn der Arbeitgeber entscheidet welche Arbeitsmittel in seinem Unternehmen verwendet werden.
Antragsprüfungen erfolgen immer aufgrund der vorliegenden Dokumenten und den hier gemachten Angaben. Sind diese Angaben nicht schlüssig oder dein Fall wurde medizinisch nicht ausreichend begründet, wird der gestellte Antrag abgelehnt. Leider haben wir festgestellt, dass diese manchmal einfach nicht so formuliert sind, dass die Sachentscheidung zu deinen Gunsten ausfallen muss.
Du solltest nun nochmals genau prüfen, ob alle Dokumente vorlagen und auch, ob die medizinische Begründung ausreichend ist. Wenn alles ok ist, lege auf jeden Fall zeitnah Widerspruch ein. Dies ist dein gutes Recht und du solltest es auf jeden Fall wahrnehmen!